Rezeptierung


Das Rezept: Erster Schritt auf dem Weg zum Therapieerfolg mit einem Medizinprodukt von FinnComfort.

Ist die Diagnose gestellt, kann die Versorgung beginnen.

Der verordnende Arzt hat die uneingeschränkte Therapie-Hoheit.

Der Leistungserbringer versorgt entsprechend der ärztlichen Verordnung. Deshalb ist das eindeutige ausgestellte Rezept Basis und Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Therapie.

- Für Hilfsmittel findet das „Muster 16“ (rosa Kassenrezept), im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen, Verwendung.

- Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Kostenträger, soweit deren Bestimmungen nichts anderes vorsehen.

- Es sind unter anderem die ausführliche Diagnose, eindeutige Indikation und die notwendige Ausführung anzugeben.

- Eine Hilfsmittelverordnung ist 28 Kalendertage gültig, im Rahmen des Entlassmanagements 7 Kalendertage .

Rezeptausführlichkeits Beispiele für FinnComfort Schuhe

 

Nutzen Sie unsere Anregungen als Orientierungshilfen zum Rezeptumfang bzw. zur Klarheit und tragen Sie, im Sinne des Patienten, zu einem reibungslosen Ablauf zwischen Arzt und Orthopädiefachbetrieb sowie zu einem besserem Verständnis bei den Kostenträgern bei.

 
Hilfsmittelgruppe Therapieschuhe :
Konfektionierte Grundschuhe zur Therapiesicherung“

 

In 8 Schritten zum Grundschuh-Rezept

Einfach, patientenbezogen, budgetneutral, folgende Bestandteile sollte die Grundschuh-Verordnung enthalten:

1.  Genaue Diagnose / Indikation

2.  Weitere Hinweise für die individuelle Versorgung (rechts / links)

3.  Hilfsmittel/gruppe (31.03.03.. oder 31.03.08..)

4.  Anzahl (1 Paar)

5.  Hersteller, ggf. Produktname, Produktgruppe

6.  Medizin Produkt Nr. DE/CA64/00167543

7.  Ergänzend erklärend : alternativ zur Maßschuhversorgung, aufgrund medizinischer und wirtschaftlicher Beurteilung

8.  Markieren des Feldes Nr. 7 (Hilfsmittel)

 

 

Ausführlichkeitsbeispiele:

 

Diabetes bei Zustand nach Ulcus (ohne eigene Hilfsmittelnummer)

 

 

Spreizfuß, Fußwurzelarthrose, Hammer-Krallenzehen, Hallux-Valgus

Interessante Zusatzinformation

Im Rahmen der Therapiefreiheit und -hoheit darf der behandelnde Arzt eine spezifische Einzelproduktverordnung vornehmen, sofern er diese ausführlich begründet. Ein Grund kann beispielsweise darin bestehen, dass der Arzt in der Vergangenheit mit einem bestimmten Einzelprodukt besonders gute Erfahrungen im Vergleich zu anderen Produkten gemacht hat.

Das Hilfsmittelverzeichnis oder der Hilfsmittelkatalog sind weder ausschließlich noch abschließend.

Grundsätzlich ist es empfehlenswert, die entsprechende Ausführung schriftlich auf dem Rezept festzuhalten.