Rezeptierung
Das Rezept: Erster Schritt auf dem Weg zum Therapieerfolg mit einem Medizinprodukt von FinnComfort.
Ist die Diagnose gestellt, kann die Versorgung beginnen.
Der verordnende Arzt hat die uneingeschränkte Therapie-Hoheit.
Der Leistungserbringer versorgt entsprechend der ärztlichen Verordnung. Deshalb ist das eindeutige ausgestellte Rezept Basis und Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Therapie.
- Für Hilfsmittel findet das „Muster 16“ (rosa Kassenrezept), im Rahmen der gesetzlichen Krankenkassen, Verwendung.
- Die Abgabe von Hilfsmitteln bedarf grundsätzlich der Genehmigung durch die Kostenträger, soweit deren Bestimmungen nichts anderes vorsehen.
- Es sind unter anderem die ausführliche Diagnose, eindeutige Indikation und die notwendige Ausführung anzugeben.
- Eine Hilfsmittelverordnung ist 28 Kalendertage gültig, im Rahmen des Entlassmanagements 7 Kalendertage .
Ausführlichkeitsbeispiele:
Diabetes bei Zustand nach Ulcus (ohne eigene Hilfsmittelnummer)
Spreizfuß, Fußwurzelarthrose, Hammer-Krallenzehen, Hallux-Valgus